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   BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18   

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https://dejure.org/2019,35089
BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18 (https://dejure.org/2019,35089)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 AZR 102/18 (https://dejure.org/2019,35089)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 102/18 (https://dejure.org/2019,35089)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 3 TVG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 1, 7 AGG, § 112 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 622 Abs. 4 BGB, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, §§ 7, 1 AGG

  • Wolters Kluwer

    Keine Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz; Bindung einer tariflichen kurzen Kündigungsfrist an einen wirksamen Sozialplan; Regelungsbefugnis der Tarifparteien für kürzere Kündigungsfristen in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 GG; Kein ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan - Technischer Angestellter in den Stückgut-Kaibetrieben - Nachteilsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertrag; verkürzte Kündigungsfrist; Sozialplan

  • rechtsportal.de

    Keine Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Ein auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs gerichteter Antrag des Betriebsrats ist erfolglos geblieben (vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 -) .

    Der nach § 112 Abs. 4 Satz 1 BetrVG durch Einigungsstellenspruch vom 14. September 2016 zustande gekommene Sozialplan ist wirksam (BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 13 ff.) .

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 95/17 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 2018 - 7 Sa 95/17 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Mai 2017 - 15 Ca 571/16 - teilweise abgeändert und der Klage stattgegeben hat.

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Das insoweit neue Vorbringen der Beklagten hierzu ist vom Berufungsgericht zu berücksichtigen, da die Parteien nach dessen Rechtsauffassung keinen Anlass hatten, bestimmte Tatsachen vorzutragen, auf die es aber nach der Rechtsansicht des Revisionsgerichts ankommt (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 66, BAGE 147, 172) .
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    a) Gegenstand eines Interessenausgleichs ist die Frage, ob, wann und in welcher Form eine Betriebsänderung durchgeführt wird (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 107, 318) .
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Der Interessenausgleich vermittelt grundsätzlich keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, er hat keine unmittelbare und zwingende Wirkung auf die Einzelarbeitsverhältnisse (BAG 14. Juni 2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 24) .
  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Gegenstand eines Interessenausgleichs können nur Veränderungen der geplanten Betriebsänderung in zeitlicher, qualitativer oder quantitativer Hinsicht sein (vgl. Fitting 29. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 19) , also zB der Entlassungstermin (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 176/82 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 47, 329) oder Kündigungsverbote (vgl. BAG 17. September 1991 - 1 ABR 23/91 - zu B A II 1 der Gründe, BAGE 68, 277) .
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Gegenstand eines Interessenausgleichs können nur Veränderungen der geplanten Betriebsänderung in zeitlicher, qualitativer oder quantitativer Hinsicht sein (vgl. Fitting 29. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 19) , also zB der Entlassungstermin (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 1 AZR 176/82 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 47, 329) oder Kündigungsverbote (vgl. BAG 17. September 1991 - 1 ABR 23/91 - zu B A II 1 der Gründe, BAGE 68, 277) .
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Die Vorschrift des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens oder nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 484/04 - Rn. 24; BGH 23. September 2014 - VI ZR 358/13 - Rn. 21, BGHZ 202, 242) .
  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Tatsachen, die bereits vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstanden sind und von einer Partei erst während des Revisionsverfahrens vorgetragen werden, können vom Revisionsgericht jedoch nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH 14. August 2019 - IV ZR 279/17 - Rn. 34; 2. März 2017 - I ZR 273/14 - Rn. 44; zu einer Revisionsbegründung, die ausschließlich auf neue Tatsachen gestützt wird, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden sind BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 15 f.) .
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
    Letzteres setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen durch einen förmlichen Beschluss feststellt (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 74, BAGE 157, 1) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14

    Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 101/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Mangels abschließender - abweisender - Entscheidung des Senats über den Hauptantrag des Klägers ist der Hilfsantrag des Klägers aber nicht zu bescheiden (zu einem zum selben Lebenssachverhalt als Hauptantrag geltend gemachten Nachteilsausgleichsanspruch vgl. das Urteil des Senats vom selben Tag - 2 AZR 102/18 - Rn. 19 ff.) .
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